In dieser Broschüre haben wir alle wichtigen
Informationen für Sie zusammengefasst

 

Engagierte Organisationen, Verbände und Vereinigungen

Unsere Haltung zur PPWR

Mosca begrüßt die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Die darin angestrebte Förderung von Recycling und Müllvermeidung deckt sich mit unserem eigenen, jahrelangen Einsatz für mehr Nachhaltigkeit am Ende der Verpackungslinie. Im Punkt Mehrfachverwendung von Palettenumwicklungs und -umreifungsmaterial hat die EU-Kommission eine unverzügliche Ausnahme durch einen delegierten Rechtsakt zugesichert – und schafft so Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher in den Bereichen Transportverpackung und Ladungssicherung.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen & Antworten zusammengefasst:

  • Was ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)?

    Die PPWR ist eine neue, von der Kommission der Europäischen Union beschlossene Verordnung, die in den Medien auch EU-Verpackungsgesetz genannt wird. Sie reguliert den Umgang mit Verpackungen innerhalb der europäischen Union und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, ihre CO2-Emissionen durch Verpackungen zu reduzieren. Dafür gibt die PPWR vier Ziele aus: Replace, Reduce, Recycle und Reuse (dt. Ersetzen, Reduzieren, Recyceln und Wiederverwenden).

  • Wie steht Mosca zur PPWR?

    Wir begrüßen und unterstützen die PPWR grundsätzlich: Wir setzen uns seit vielen Jahren für nachhaltigere Materialien und Technologien am Ende der Verpackungslinie ein. Die mit der PPWR angestrebte Förderung von Recycling und Optimierung des Ressourceneinsatzes deckt sich mit unserer Philosophie und unseren Zielen für eine nachhaltigere Zukunft, etwa den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Bandmaterialien.

  • Welchen Status hat die PPWR derzeit & wie geht es damit weiter?

    Das europäische Parlament und der Rat für Umwelt haben die PPWR am 24. April angenommen. Nun wird der Text rechtlich geprüft und in die Sprachen der Mitgliedsländer übersetzt. Ende 2024 wird das neugewählte EU-Parlament über die finale Fassung der PPWR abstimmen, die bei Zustimmung Mitte 2026 in Kraft tritt. Die EU-Kommission kann allerdings delegierte Rechtsakte erlassen, die Ausnahmen für die in der PPWR festgehaltenen Ziele und Vorgaben erlauben.

  • Was bedeutet die PPWR in ihrer aktuellen Form für End-of-Line-Verpackungen?

    Einerseits fordert die PPWR Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen, die wir mit unseren Bändern bereits heute erreichen. Auch bei unseren anderen Consumables streben wir stets höhere Rezyklatanteile an und arbeiten intensiv daran, die geforderten Quoten zu erreichen.

    Andererseits legt die PPWR in Artikel 29 (neu, bisher Art. 26) derzeit auch Wiederverwendungsquoten für Palettenumwicklung und -umreifungen fest. Diese sehen wir – ebenso wie Experten aus Verbänden wie dem VDMA und der Industrievereinigung Kunststoff – kritisch, da sie technisch nicht umsetzbar und ökologisch nicht sinnvoll sind.

Die EU-Kommission hat im Rahmen der ersten Lesung im Europäischen Parlament (EP) ein deutliches Statement zu einer geplanten Ausnahme von Stretchwickelfolien und Umreifungsbändern von den Abs. 2 und 3 in Art. 29 (neu, bisher Art. 26) angekündigt. Kommissar Sinkevičius führte aus:

“In the light of the concerns and calls for action, the Commission will launch an assessment of this issue by the end of this year and address it as a matter of priority upon the entry into force of the Regulation. To this aim, the Commission will adopt without delay a delegated act to exempt plastic pallet wrapping and straps …”

  • Wieso ist eine Wiederverwendung von Umreifungsbändern und Stretchwickelfolie nicht sinnvoll umsetzbar?

    Umreifungsbänder und Stretchwickelfolie werden mit dem ersten Entfernen zerschnitten und lassen sich nicht zum exakt gleichen Zweck wiederverwenden, ohne in einem Zwischenschritt recycelt zu werden. Würde man die bereits verwendeten Bänder und Folien dennoch weiter einsetzen, würden Sicherheitsrisiken während des Transports entstehen. Alternative Transportsicherungen wie Gitterboxen oder Kisten sind weder ökologisch noch ökonomisch eine sinnvolle Alternative.

  • Wie hat die EU-Kommission auf die Kritik zu den Wiederverwendungsquoten reagiert?

    In einem offiziellen Brief erkennt die EU-Kommission die Bedenken und Einwände aus der Verpackungsbranche an und sichert zu, umgehend nach der Verabschiedung der PPWR Ende 2024 einen delegierten Rechtsakt aufzusetzen. Dieser nimmt die beiden Verpackungsmethoden von den Wiederverwendungsquoten aus.

  • Was bedeutet die PPWR für Sie als Kunden von Mosca?

    Die Europäische Kommission hat zugesichert, einen delegierten Rechtsakt für Palettenumwicklungen und -umreifungen aus Kunststoff zu erlassen, der beide Materialien von den festgelegten Wiederverwendungsquoten ausnimmt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und die Gewissheit, dass Umreifungen und Umwicklungen Ihrer Produkte auch in Zukunft zulässig sind.

    Andere in der PPWR enthaltenen Vorgaben erfüllen wir bereits heute. So bestehen unsere PET-Bänder bereits vollständig aus Rezyklat. Zusätzlich arbeiten wir intensiv an dem Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, um die Recyclingfähigkeit und das tatsächliche Recycling unserer Consumables sicherzustellen.

    Natürlich halten wir Sie über alle neuen Entwicklungen bezüglich der PPWR und ihrer Auswirkungen proaktiv und rechtzeitig auf dem Laufenden – ob im persönlichen Gespräch oder über Kanäle wie unsere Kundenzeitung.

  • Dürfen Sie in Zukunft Ihre Produkte noch umreifen oder umwickeln?

    Ja. Die Europäische Kommission hat zugesichert, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, der Palettenumwicklungen und -umreifungen aus Kunststoff von den in der PPWR festgesetzten Wiederverwendungsquoten ausschließt. Umreifung und Umwicklung bleiben so auch in Zukunft ein zuverlässiger Weg, um Waren entsprechend des weiterhin geltenden Transportsicherungsgesetzes zu schützen.

  • Wie setzt sich Mosca für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft ein?

    Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren intensiv für mehr Nachhaltigkeit im End of Line Packaging ein – angefangen bei Umreifungsband als Minimalverpackung über die Verwendung von Rezyklaten bis hin zum Aufbau eines umfassenden, geschlossenen Kreislaufs zum Recycling unserer verwendeten Umreifungsbänder.

Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

 

 

 

Viele Organisationen, Vereine und Verbände haben die EU-Kommission aufgefordert, den ursprünglichen Entwurf der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
in Bezug auf die Wiederverwendungsquoten für Industrieverpackungen, einschließlich Palettenverpackungen und Umreifungen, zu korrigieren. Mit Erfolg: Im Plenum hat Kommissar Sinkevičius schriftlich explizit bestätigt, dass die Kommission rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verpackungsverordnung einen delegierten Rechtsakt vorlegen wird, der Palettenverpackungen aus dem Anwendungsbereich von Art. 29, Absätze 2/3, ausnehmen wird. Den Wortlaut des Kommissars aus dem Plenum kann hier angehört werden. In den nachfolgenden Rubriken haben wir die wichtigsten Aktivitäten zur Optimierung des ursprünglichen PPWR-Entwurfs zusammengefasst.

Aktuelle PPWR

Derzeitige Fassung der Packaging & Packaging Waste Regulation

Konsens EU Kommission

Zusagen von Virginijus Sinkevičius, Mitglied der EU Kommission
Schreiben an Ms Ries, MEP
Schreiben an Mr Liese, MEP

Stellungnahme der EEP Gruppe

Anträge & Petitionen

VDMA Forderung an Dr. Habeck
Schreiben Deutscher Verbände
IK & EUPC Informationsschreiben
EUMOS Position Paper
Gutachten des Sachverständigen Wolfgang Neumann

Schaubilder & Diagramme

Übersicht der drastischen Ausweitung und Erhöhung der Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen

Europen: PPWR Survival Guide

 

Moscas Weg in die Zukunft!
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