EU hat delegierten Rechtsakt veröffentlicht!
Die Europäische Kommission hat am 25.02.26 den Delegierten Rechtsakt verabschiedet, der Umreifungsbänder und Palettenwicklungen offiziell von der 100%-Wiederverwendungspflicht unter der PPWR ausnimmt.
Die EU bestätigt damit, dass eine vollständige Wiederverwendung dieser Sicherungselemente technisch und wirtschaftlich nicht realistisch wäre und zu unverhältnismäßig hohen Anpassungskosten geführt hätte.
Wir begrüßen die jetzt gültige Ausnahme von der Verordnung sehr, da sie uns und unseren Kunden Planungssicherheit und ein klarer regulatorischer Rahmen bietet, der ambitionierte Kreislaufwirtschaftsziele mit operativer Machbarkeit verbindet.
Ausführliche Informationen zur Veröffentlichtung dieses Rechtsakts hat die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. zusammengefasst.
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