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Whistleblower Terms

Wenn Sie eine Meldung über das Mosca Hinweisgebersystem einreichen, erklären Sie sich mit folgenden Punkten einverstanden:

  1. Um eine Meldung über das System zu machen, sind Sie NICHT VERPFLICHTET, Mosca personenbezogene Daten zu übermitteln, wie z.B. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten oder sogar den/die Namen der Personen, die Gegenstand der Meldung sind. Mosca ist dann jedoch möglicherweise nicht in der Lage, den Fall weiterzuverfolgen und/oder Ihnen eine Rückmeldung oder Unterstützung zu geben.
  2. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Mosca Ihre persönlichen Daten über das System zu übermitteln, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Mosca Ihre Identität an die Personen und/oder Einrichtungen weitergibt, die in Ihrer Meldung genannt oder beschrieben werden. Wenn diese Informationen offengelegt werden müssen, damit Mosca ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, z.B. um gerichtlichen Anordnungen und/oder Art. 74 der Datenschutzgrundverordnung (Informationen, die zu erteilen sind, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden), oder wenn Sie böswillig eine falsche Meldung machen.
  3. Die über das System übermittelten personenbezogenen Daten werden von Mosca und/oder einem von Mosca beauftragten unabhängigen Dritten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von Mosca verarbeitet um die erhobenen Vorwürfe zu prüfen.
  4. Ungeachtet des Vorstehenden ergreift Mosca Maßnahmen, die Mosca als notwendig und angemessen erachtet, um Ihre Identität unddie der in Ihrer Meldung beschriebenen Personen und/oder Einrichtungen zu schützen und das Risiko der Aufdeckung dieser zu minimieren.
  5. Sie haben das Recht, die hierin erteilte Zustimmung zu widerrufen oder zu ändern, indem Sie uns unter compliance@mosca.com schreiben, wobei Sie uns mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen müssen, um die Änderung vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch Mosca aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf nicht berührt.

Im Zweifelsfall übermitteln Sie uns bitte keine persönlichen Daten über das Mosca Hinweisgebersystem.

PPWR [Q&A zu Moscas Haltung gegenüber der PPWR]

Mosca begrüßt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Die darin angestrebte Förderung von Recycling und Optimierung des Ressourceneinsatzes deckt sich mit unserem eigenen, jahrelangen Einsatz für mehr Nachhaltigkeit am Ende der Verpackungslinie. Im Punkt Mehrfachverwendung von Palettenumwicklungs und -umreifungsmaterial hat die EU-Kommission eine Ausnahme durch einen delegierten Rechtsakt zugesichert. Wir von Mosca haben uns mit anderen europäischen Herstellern zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Ausnahmeregelung zu erwirken. 


Was ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)?
Die PPWR ist eine neue, von der Kommission der Europäischen Union beschlossene Verordnung, die in den Medien auch EU-Verpackungsgesetz genannt wird. Sie reguliert den Umgang mit Verpackungen innerhalb der europäischen Union und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, den Verbrauch an Kunststoffverpackungen zu reduzieren und zusätzlich die Kreislaufwirtschaft von Verpackungskunststoff weiter zu befördern. Dafür gibt die PPWR vier Ziele aus: Replace, Reduce, Reuse und Recycle (dt. Ersetzen, Reduzieren, Wiederverwenden und Recyceln).


Wie steht Mosca zur PPWR?
Wir begrüßen und unterstützen die PPWR sehr, da wir uns seit vielen Jahren für nachhaltigere Materialien und Kreislaufwirtschaft am Ende der Verpackungslinie einsetzen. Die mit der PPWR angestrebte Förderung von Recycling und Optimierung des Ressourceneinsatzes deckt sich mit unserer Philosophie und unseren Zielen für eine nachhaltigere Zukunft, etwa den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Bandmaterialien. 


Welchen Status hat die PPWR derzeit und wie geht es damit weiter?

Das europäische Parlament und der Rat für Umwelt haben die PPWR Ende Januar verabschiedet. Am 12.02.2025 trat die EU-weite Regelung in Kraft. Je nach zutreffendem Artikel werden erste Maßnahmen Mitte 2026 greifen. Die EU-Kommission kann allerdings delegierte Rechtsakte erlassen, die Ausnahmen für die in der PPWR festgehaltenen Ziele und Vorgaben erlauben. Wir begrüßen die Festlegung der Recyclingquoten, jedoch setzen wir uns in Bezug auf die Wiederverwendungsquoten für einen delegierten Rechtsakt ein. Die Entscheidung darüber erwarten wir bis Ende des Jahres 2025. 


Was bedeutet die PPWR in ihrer aktuellen Form für End-of-Line-Verpackungen?
Einerseits fordert die PPWR Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen, die wir mit unseren Bändern zum Teil bereits heute erreichen. Auch bei unseren anderen Consumables streben wir stets höhere Rezyklatanteile an und arbeiten intensiv daran, Produkte mit den geforderten Quoten anbieten zu können.
Andererseits legt die PPWR in Artikel 29 derzeit auch Wiederverwendungsquoten für Palettenumwicklung und -umreifungen fest. Diese sehen wir – ebenso wie Experten aus Verbänden wie dem PAU, VDMA und der Industrievereinigung Kunststoff – kritisch, da sie technisch nicht umsetzbar und ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll sind. Dies versuchen wir im Rahmen der Projekt-Allianz mit Untersuchungen wissenschaftlich zu belegen. 

Die EU-Kommission hat im Rahmen der ersten Lesung im Europäischen Parlament (EP) ein deutliches Statement zu einer geplanten Ausnahme von Stretchwickelfolien und Umreifungsbändern angekündigt. Kommissar Sinkevičius führte aus:


“In the light of the concerns and calls for action, the Commission will launch an assessment of this issue by the end of this year and address it as a matter of priority upon the entry into force of the Regulation. To this aim, the Commission will adopt without delay a delegated act to exempt plastic pallet wrapping and straps …”


Wieso ist eine Wiederverwendung von Umreifungsbändern und Stretchwickelfolie nicht sinnvoll umsetzbar?
Umreifungsbänder und Stretchwickelfolie werden mit dem ersten Entfernen zerschnitten und lassen sich nicht zum exakt gleichen Zweck wiederverwenden, ohne in einen Zwischenschritt recycelt zu werden. Würde man die bereits verwendeten Bänder und Folien dennoch weiter einsetzen, würden Sicherheitsrisiken während des Transports entstehen. Alternative Transportsicherungen wie Gitterboxen oder Kisten sind weder ökologisch noch ökonomisch eine sinnvolle Alternative.


Was bedeutet die PPWR für unsere Kundinnen und Kunden?
Die Europäische Kommission hat zugesichert, einen delegierten Rechtsakt für Palettenumwicklungen und -umreifungen aus Kunststoff zu erlassen, der beide Materialien von den festgelegten Wiederverwendungsquoten ausnimmt. Wir sind zuversichtlich, dass unsere wissenschaftlichen Untersuchungen zu einer Ausnahmegenehmigung führen werden. Das gibt unseren Kundinnen und Kunden Planungssicherheit und die Gewissheit, dass Umreifungen und Umwicklungen ihrer Produkte auch in Zukunft zulässig sind und neben einer Minimalverpackung auch eine wissenschaftlich belegte sinnvolle Verpackungsform sind. 
Andere in der PPWR enthaltenen Vorgaben erfüllen wir zum Teil bereits heute. So bestehen unsere PET-Bänder bereits zu einem hohen Anteil aus PCR-Rezyklat. Zusätzlich arbeiten wir intensiv an dem Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Umreifungsbänder.  


Dürfen Kundinnen und Kunden in Zukunft ihre Produkte noch umreifen oder umwickeln?
Ja. Die Europäische Kommission arbeitet daran einen delegierten Rechtsakt zu verfassen, der Palettenumreifungen und -umwicklungen aus Kunststoff von den in der PPWR festgesetzten Wiederverwendungsquoten ausschließt. Umreifung und Umwicklung wären so auch in Zukunft ein zuverlässiger Weg, um Waren entsprechend des weiterhin geltenden Transportsicherungsgesetzes zu schützen und Lieferketten sicherzustellen. 


Wie setzt sich Mosca für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft ein?
Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren intensiv für mehr Nachhaltigkeit im End of Line Packaging ein – angefangen bei Umreifungsband als Minimalverpackung über die Verwendung von Rezyklaten bis hin zum Aufbau eines geschlossenen Kreislaufs zum Recycling unserer Umreifungsbänder. In einem Demo-Projekt mit Interzero konnten wir zeigen, dass wir den Kreislauf von benutztem Umreifungsband zu neuem Umreifungsband schließen konnten. 

Compliance

Hier finden Sie all unsere Compliance-Dokumente

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